Einige Worte voran:

Das Kommunalunternehmen ist ein etwas komplexeres Thema als die sonstigen hier vorgestellten Ziele. Bei der Einrichtung gilt es sowohl rechtliche, als auch wirtschaftliche Fragen zu beantworten, die jedoch weit über das hinausgehen, was hier erläutert werden soll.

Für die rechtlichen Grundlagen verweisen wir daher auf die §§ 86 - 96 BayGO und die Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) des Freistaates Bayern (frei einsehbar im Internet).

Für einen tieferen und detaillierteren Einblick ist das Fachbuch „Kommunale Unternehmen“ von Cronauge, erschienen im Erich Schmidt Verlag, eine Empfehlung.

Mit Verweis auf die Literatur versuchen wir nachfolgend einen sehr vereinfachten Überblick zu geben, der die brennendsten Fragen in verständlicher Weise beantwort.

 

 

Was ist ein Kommunalunternehmen?

Einfach gesagt gründet die Gemeinde ein kleines Unternehmen. Dafür gibt es Spielraum im Rahmen der Gesetze. Dieses Unternehmen kann wie jedes andere auch Verträge mit anderen Unternehmen oder Privatpersonen abschließen.

 

Was ist das Ziel?

Ziel ist es, sich aus den oft schwerfälligen, aber vorgeschriebenen Mechanismen der kommunalen Verwaltung zu lösen und die Steuergelder der Bürger wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können.

Also: Mehrwert zu bieten.

 

Warum ist die Einrichtung eines Kommunalunternehmens wichtig?

Hohe Baukostenüberschreitungen und lange Zeiten von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Umsetzung zeigen die Schwerfälligkeit des öffentlichen Verwaltungsrechts, an das die Gemeinde gebunden ist.

Jeder Bürger hat in unseren Augen das Recht auf die Gewissheit, dass seine Steuergelder sinnvoll und nicht verschwenderisch eingesetzt werden, nur weil Gesetze einen bestimmten Ablauf vorschreiben.

Das Kommunalunternehmen schafft dafür die Basis - mit den resultierenden Freiheiten wird ein wirtschaftlich effektives Handeln sehr erleichtert und an manchen Stellen überhaupt erst möglich.

 

Was sind Vorteile?

Ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen bewirkt die Gründung eines Kommunalunternehmens, dass man sich teilweise aus dem trägen Bereich des öffentlichen Rechts löst, das direkt für die Kommunen gilt, und in Teilbereichen in das Privatrecht eintaucht. Dadurch wird man flexibler bei Investitionen, bestimmte Entscheidungen können direkt getroffen werden wenn das Problem sichtbar wird, was die Maßnahmen werden nicht künstlich verzögert.

Bei Bauvorhaben sind nun auch Nachverhandlungen möglich. Explodierende Kosten bei größeren Baumaßnahmen können so eingegrenzt werden.

Stichwort Transparenz: Wie jedes Unternehmen ist auch das Kommunalunternehmen verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Dieser kann auf der Homepage veröffentlicht werden und liefert direkt Rechenschaft für alle Handlungen des Unternehmens.

 

Was sind Nachteile?

Keine Vorteile ohne Aufwand: Die Gründung und das laufende Geschäft eines Kommunalunternehmens bedeutet zusätzliche Arbeit. Berichte aus Gemeinden mit erfolgreich eingerichtetem Kommunalunternehmen (z.B. Niederwinkling) zeigen jedoch, dass die Erfolge innerhalb kürzester Zeit den Aufwand rechtfertigen.

 

Was kann mit einem Kommunalunternehmen gemacht werden?

Dem Kommunalunternehmen können alle oder auch nur Teile der Aufgaben übertragen werden, für die die Gemeinde zuständig ist. Beispielsweise also Abfallentsorgung, Grundversorgung mit Strom und fließendem (Ab-)Wasser. Die grundlegende Entscheidung wird im Gemeinderat diskutiert und beschlossen, die Details übernimmt das Kommunalunternehmen.

Doch das Kommunalunternehmen bietet Potential für noch einiges mehr. Die Gemeinde kann die eigenen Bauvorhaben über das Kommunalunternehmen abwickeln und schafft sich so die oben erwähnten Vorteile. Darüber kann aber auch beispielsweise ein Wohnblock für Senioren, Auszubildene oder alleinerziehende Eltern gebaut und die zugehörige Wohnverwaltung betrieben werden.

Kurz – alles was ein normales Unternehmen kann, kann das Kommunalunternehmen auch.

 

Was, wenn das Kommunalunternehmen nicht mehr den Weisungen der Kommune folgt?

Das kann gar nicht passieren. Die offizielle Führung des Kommunalunternehmens besteht aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat. Der Vorstand soll ein Außenstehender sein, der Verwaltungsrat jedoch ist dem Vorstand übergeordnet und kann vollständig mit Mitgliedern des Marktrats besetzt werden.

 

Macht das den Bauhof dann nicht überflüssig?

Nein! Die Mitarbeiter im Bauhof werden keinesfalls ersetzt, maximal (und das auch nur, sollte sich die Verwaltung dafür entscheiden) wird dieser Bereich nun dem Kommunalunternehmen überantwortet und die Mitarbeiter des Bauhofs sind auf dem Papier nun Angestellte beim Kommunalunternehmen und nicht mehr der Gemeinde. Praktisch ändert sich allein durch diesen Umstand aber weder Bezahlung, noch Aufgaben oder Verantwortung.

Im Gegenteil: dies ermöglicht nun flexiblere Arbeitszeitmodelle für die Mitarbeiter.

 

Wo stehen wir heute?

Aktuell haben wir kein Kommunalunternehmen. So gut es uns möglich ist haben wir im Rahmen eines Vortrags über das Thema aufgeklärt und es wiederholt im Marktrat angeregt – auch schon vor einigen Jahren. Auf der Klausurtagung Mitte 2020 haben wir es erneut zur Sprache gebracht.