Für den Ortsverband „Freie Wähler Wallersdorf“

(FW)

 

§ 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins

  1. Der Verein (Freie Wähler Wallersdorf) ist eine Vereinigung politisch ungebundener Bürger, die sich zum Ziel gesetzt haben, auf die im Markt Wallersdorf zu betreibende Kommunal- und Landespolitik zum Besten der Bürgerschaft einzuwirken.
  2. Deshalb unterstützen die Freien Wähler Wallersdorf die Wahlen zum Marktrat Wallersdorf, sowie deren Vorbereitung in Wort und Schrift.
  3. Der Verein „Freie Wähler Wallersdorf“ hat seinen Sitz in 94522 Wallersdorf.

 

§ 2 Zweck

  1. Zweck und Aufgabe des Vereins „Freie Wähler Wallersdorf“  bestehen darin, den Bürgern des Marktes Wallersdorf eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten in Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und darüber mitzubestimmen.
  2. Zur Verwirklichung der politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen geeignete Persönlichkeiten als Kandidaten zu benennen oder zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie allein ihrem Gewissen verantwortlich sind und sachgerecht zum Wohle der Bürger entscheiden.
  3. Die FW können einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung beitreten.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Der Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich verlangen, dass über den Ausschluss die Mitgliederversammlung entscheidet.

  1. Der Eintritt in den Verein Freie Wähler Wallersdorf erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und setzt Volljährigkeit voraus. Der Eintretende darf keiner politischen Partei außer der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER oder keiner kommunalen Wählervereinigung angehören, falls letztere nicht Mitglied im FW-Landesverband Bayern ist. Die Eintrittserklärung wird mit der Bestätigung durch den Vorstand wirksam. Jedem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein freigestellt; er ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand (§ 4) vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam.
  2. Die Vorstandschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es
    • gegen die in §§ 1,2 aufgeführten Grundsätze verstößt
    • einer politischen Partei außer der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER betritt
    • dem Ansehen der FW- Freien Wähler schadet.

Der Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich verlangen, dass über den Ausschluss die Mitgliederversammlung entscheidet.

3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds.

 

§ 4 Vorstandschaft

  1. Die Vorstandschaft des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, sowie bis zu 4 stellvertretenden Vorsitzenden, bis zu 4 Beisitzer, Schatzmeister, Schriftführer und Öffentlichkeitsreferenten. Einzelne dieser Funktionen können auch in Personalunion von den Vorsitzenden wahrgenommen werden.
  2. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitlieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  3. Die Delegierten vertreten Freie Wähler Wallersdorf in den übergeordneten FW-Verbänden (Bezirksverband, Landesverband). Sie werden rechtzeitig vor einer Delegiertenversammlung für diese Versammlung und in der erforderlichen Zahl durch Wahl der Mitgliederversammlung bestimmt. Ihre Amtszeit entspricht der der Vereinsvorstandschaft. Die Delegierten sind an keine Weisungen gebunden.

 

§ 5 Vertretungsbefugnis der Vorstandschaft

 

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und seine 4 Stellvertreter. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.

 

§ 6 Wahl der Vorstandschaft

 

Die Vorstandschaft wird durch die Mitgliederversammlung (§ 7) auf jeweils zwei Jahre gewählt. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden müssen in geheimer Wahl bestimmt werden. Für die weiteren Vorstandspositionen kann die Wahl auf Antrag offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur ein Kandidaten abzustimmen ist.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

  1. In jedem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder des Vereins durch den Vorstand 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist von der Vorstandschaft unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand der Freien Wähler Wallersdorf gefährdet ist oder dessen Zielsetzung und Zweck geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragt wird.
  3. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Es wird offen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung (§ 6 Satz 2, und § 12 Abs. 2 bleiben unberührt).
  4. Über die gefassten Beschlüsse ist eine von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen, was voraussetzt, dass die Unterzeichnenden an der Versammlung teilgenommen haben.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von zwei Jahren Revisoren, die jährlich die Kassenprüfung (§ 9) vornehmen und der nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten haben. Sie entscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft, über die des Schatzmeisters (§ 9) nach Anhörung der Revisoren (§ 7 Abs. 5 Satz 1).

 

§ 8 Beiträge

 

Der Verein erhebt derzeit keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Geschäftsbetrieb finanziert sich aus Zuwendungen (Spenden). Sollten jedoch in Zukunft Beitragszahlungen notwendig werden, muss dies durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die jeweilige Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März jeden Jahres zu entrichten.

Alle Mitglieder haben zu diesem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht.

 

§ 9 Aufgaben des Schatzmeisters

 

Der Schatzmeister hat über die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und mindestens einmal jährlich in einer Mitgliederversammlung darüber Rechnung zu legen.

 

§ 10 Geschäftsordnung

 

Der Vorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.

 

§ 11 Satzungsänderungen

 

Anträge auf Satzungsänderung sind auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen. Über sie ist mit einer 2/3-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen.

 

§ 12 Auflösung

 

  1. Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder unter der weiteren Voraussetzung, dass die Mitglieder der Freien Wähler Wallersdorf bei der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung (§ 7 Abs. 1) auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind.
  2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen der nächsthöheren FW-Freien Wähler Organisation zu und muss für die satzungsgemäßen Aufgaben der FW-Freien Wähler verwendet werden.

 

§ 13 Inkrafttreten der Satzung

 

Diese Satzung tritt nach Genehmigung bei der ersten Mitgliederversammlung in Kraft. Jedes Mitglied erhält eine Satzung und hat sich an die Satzung zu halten.

 

Zur Vereinfachung der Schreibweise wurde die maskuline Form gewählt.